Wo, wann, wie? Voraussetzungen und Zulassung

Weiterbildungsmasterstudiengang „Altbauinstandsetzung“
M.Sc.
Architektur
4 Semester Teilzeit

Zulassungsbeschränkung: hochschuleigenes Zugangs- und Auswahlverfahren

Der Zugang zu einem weiterbildenden Masterstudiengang setzt einen ersten Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens zwei Jahren.
Weitere Voraussetzungen:

  • fachliche Mindestkenntnisse
  • Sprachkenntnisse

In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen findet zudem ein Auswahlverfahren statt. Die möglichen Auswahlkriterien sind:

  • Abschlussnote des Bachelorstudiums
  • einzelne Studienleistungen
  • sonstige berufliche oder wissenschaftliche Leistungen

Das spezifische Zugangs- und Auswahlverfahren ist in der jeweils gültigen Zugangs- und Auswahlsatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Altbauinstandsetzung geregelt, die unter Formalien einsehbar ist.

Was und wie lange

Art des Studienganges: Der Masterstudiengang ist ein Weiterbildungsstudiengang. Das Studienangebot ist als Teilzeitstudium darauf zugeschnitten, dass Studierende bis zu 50% neben dem Studium weiter Ihren Beruf ausüben können. Durch die Blockstruktur der Präsenzphasen und die dazwischen geschalteten Fernlernphasen von mind. 4 Wochen kann das Studium auch ortsunabhängig studiert werden.

Profil: Zuordnung zu einem anwendungs- bzw. forschungsorientierten Profil? Der MAi ist einerseits sehr anwendungsbezogen, speist sich aber auch aus Erkenntnissen aus der angewandten Forschung.  An fallbasierten Lernprojekten wird der Praxisbezug direkt hergestellt. Ein Hinzuziehen von externen, aus der Praxis kommenden Dozenten, ist in diesem Feld, welches sehr stark spezialisiert ist, von hoher Wichtigkeit und sichert somit die Vernetzung und Kooperation mit Fachbehörden und weiteren Experten.

Gesamtregelstudienzeit und Leistungspunkte für den MA-Abschluss: die Studierenden haben nach Abschluss des Masterstudiums mindestens 300 LP erworben. Für externe Bachelor-Absolventen ist in der Zulassungssatzung zum Master als Voraussetzung ein qualifizierter Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie festgelegt, wobei das Studium mit einem Mindestumfang von 180 ECTS Punkten, alternativ mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit in dem Fach Architektur oder einem verwandten Fachgebiet absolviert worden sein muss.

Der Workload errechnet sich aus der Anwesenheit bei den ausgewiesenen Präsenzphasen und dem Arbeitsaufwand in den Fernlernphasen.
Eine Präsenzwoche ist mit 2 LP angesetzt, eine Fernlernwoche mit 1 LP. Diese Berechnungsgrundlage ist für ein 4-semestriges Teilzeitstudium (Regelstudienzeit) ausgelegt, mit der Möglichkeit eine teilweise Berufstätigkeit von 50% auszuüben